Sowohl in der (zahn)ärztlichen Praxis als auch im Krankenhaus stellen sich arbeitsrechtliche Probleme. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sucht die vom Gesetzgeber ungelösten Fragen angemessen zu beantworten.
Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit Im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung kommt dem Arbeitnehmer auch bei einem grob fahrlässigen schädigenden Verhalten eine Haftungserleichterung zugute. Diese beurteilt sich anhand einer Einzelfallabwägung. mehr »
Eingruppierung eines Anästhesisten als Oberarzt trotz Rotationsplans Die Eingruppierung eines Anästhesisten in die Entgeltgruppe Ä 3 (Oberarzt/Oberärztin) des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken setzt die Bejahung einer medizinischen Verantwortung für einen Teilbereich voraus. mehr »